M&H Betrieb UG haftungsbeschränkt - Brandenburg an der Havel
Firma: M&H Betrieb UG haftungsbeschränkt
Ansprechpartner: Maik Minuth
Tschirchdamm 20
14772 Brandenburg an der Havel
Tel: 03381 3345055
Fax: 033837 290574
Ust-Id.: DE299292393
Ansprechpartner: Maik Minuth
Tschirchdamm 20
14772 Brandenburg an der Havel
Tel: 03381 3345055
Fax: 033837 290574
Ust-Id.: DE299292393
Info:
Flohmarkt –
Hohenstücken
Wo
Gelände Wochenmarktplatz Tschirchdamm / neben REWE
Sonnabend 11.03. 2017
9.00 bis 17.00 Uhr
am 2. Sonnabend im Monat
März bis Oktober
Flohmarktordnung und Bedingungen
Liebe Flohmarktfreunde, Groß oder klein. Bitte haltet die Flohmarktordung ein!
Flohmarkttage: am 2. Sonnabend im Monat, von März bis Oktober.
Marktzeit: Von 09.00 bis 17.00 Uhr.
Aufbau-Abbau: Aufbau ab 6.00 Uhr / Abbau je nach Wetterlage nicht vor 16.00 Uhr.
Standgebühr/Preise: Jeder dem Kunden zugänglicher Frontmeter,
-Trödel und Altware 5,00 €
-Neuware 8.00 €
-Kinder bis 14 Jahre 2,00 €
-WC-Gebühr (Dixi) 1.00 € pro Stand.
-Stromanschluss 3.00 € bis 8,50 € je nach Bedarf
Die Standgebühr ist vor Beginn des Marktes zu entrichten. Gewerbliche Händler sind verpflichtet, ihren Firmennamen mit Anschrift sichtbar am Stand anzubringen und Ihre Ware mit Preisen zu versehen!
Standtiefe: Maximal 3 m
Reinigungskaution: Pro Stand wird eine Kaution von 5.00 € erhoben.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass jeder Verkaufsplatz sauber und ohne Gegenstände zu hinterlassen ist! Die Kaution wird nur am Veranstaltungstag ab 16 Uhr ausgezahlt.
Verbotene Waren: Hieb-,Stich- und Schusswaffen sowie waffenähnliche Gegenstände. Des weiteren Symbole oder Literatur mit verfassungsfeindlichem und / oder rassistischem Inhalt. Bildträger die keine Jugendfreigabe haben, sowie jegliche Fremdwerbung durch andere Veranstalter!
Wichtig für Alle: Das Befahren mit Fahrzeugen während der Marktzeit ist untersagt!
Befestigungen von Gegenständen aller Art mit Klebeband, Bindfäden an Bäumen, Sträuchern und Laternen ist verboten! In den Gängen und Fluchtwegen dürfen keine Gegenstände und Waren aufgestellt werden.
Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und allen Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten! Bei nicht Einhaltung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und ein Platzverbot ausgesprochen!